Gewinnbeteiligungsanforderungen bei PU Copy Trading
Um für die Gewinnbeteiligung in Frage zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die „aktuellen schwimmenden Gewinne“ des Kopierers müssen ihren „High Water Mark“ (falls vorhanden) übersteigen. Ist die Differenz negativ, erfolgt keine Gewinnbeteiligung.
- Der Kopierer muss über ein ausreichendes Guthaben für den Abzug des Wertes unter „teilbare Gewinne“ verfügen.
- Das Margin-Level des Kopierers muss nach dem Abzug unter Punkt 2 über 100 % liegen.
Hinweis: Für Kopierer ist der High Water Mark der höchste historische Wert ihrer „aktuellen schwimmenden Gewinne“.
